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Gewerbeanmeldung in Schwerte: Seit Oktober ist Rathaus II zuständig

Das Wichtigste in Kürze

  • 📅 Seit 1. Oktober 2026 ist für die Gewerbeanmeldung in Schwerte das Ordnungsamt im Rathaus II zuständig, nicht mehr der Bürgerservice im Rathaus I
  • 📍 Adresse: Konrad-Zuse-Straße 10, 58239 Schwerte
  • 🕗 Öffnungszeiten: Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr, Di zusätzlich 14:00–16:00 Uhr, Do 14:00–17:00 Uhr
  • ☎️ Kontakt: 02304 / 104-367 (zentral) oder 02304 / 104-347
  • 💻 Gut zu wissen: Die Anmeldung geht auch online über das Wirtschaftsservice-Portal

Inhaltsverzeichnis

  1. Die neue Adresse: Konrad-Zuse-Straße 10
  2. Was zählt überhaupt als Gewerbeanmeldung?
  3. Nicht jede Selbstständigkeit ist automatisch ein Gewerbe
  4. Welche Unterlagen werden benötigt?
  5. Gewerbeanmeldung in Schwerte online über das Wirtschaftsservice-Portal
  6. Ansprechpartnerin für Gewerbeangelegenheiten
  7. Öffnungszeiten im Rathaus II
  8. Auch Ummeldung und Abmeldung sind betroffen
  9. Fazit: Ein kleiner Verwaltungswechsel mit großer Alltagswirkung

Für die Gewerbeanmeldung in Schwerte gibt es eine neue Zuständigkeit: Seit dem 1. Oktober 2026 ist das Ordnungsamt zuständig. Persönliche Termine finden im Rathaus II statt. Die Anmeldung ist aber auch online möglich.

Seit 1. Oktober 2026 liegen Gewerbeangelegenheiten nicht mehr beim Bürgerservice im Rathaus I, sondern beim Ordnungsamt im Rathaus II.

Für Gründerinnen, Gründer und bestehende Unternehmen ist das eine kleine organisatorische Änderung, die im Alltag aber schnell für einen unnötigen Weg zum falschen Rathaus sorgen kann.

Deshalb hier die wichtigsten Informationen auf einen Blick.

Die neue Adresse: Konrad-Zuse-Straße 10

Die Stadt Schwerte hatte den Zuständigkeitswechsel bereits im August angekündigt.

Termine zu Gewerbeangelegenheiten finden seit Oktober im:

Rathaus II
Konrad-Zuse-Straße 10
58239 Schwerte

statt.

Der Bereich heißt bei der Stadt Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten und gehört zum Ordnungsamt.

Wer noch automatisch an den Bürgerservice im Rathaus I denkt, sollte sich die neue Adresse deshalb merken.

Was zählt überhaupt als Gewerbeanmeldung?

Eine Gewerbeanmeldung ist nach Angaben der Stadt unter anderem notwendig, wenn ein stehender Gewerbebetrieb neu begonnen wird.

Das betrifft zum Beispiel:

  • die Neuerrichtung eines Betriebs oder einer Hauptniederlassung,
  • eine neue Zweigniederlassung,
  • eine neue unselbständige Zweigstelle,
  • die Übernahme eines bestehenden Betriebs, etwa durch Kauf oder Pacht,
  • bestimmte Rechtsformänderungen,
  • oder die Verlegung eines Betriebs aus dem Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde nach Schwerte.

Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass ein Gewerbebeginn gleichzeitig angezeigt werden muss.

Nicht jede Selbstständigkeit ist automatisch ein Gewerbe

Dieser Punkt ist gerade für Menschen wichtig, die sich neu selbstständig machen.

Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist automatisch gewerblich.

Die Stadt nennt unter den Ausnahmen beispielsweise freie Berufe wie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Ärzte sowie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten.

Auch Bereiche der Urproduktion und weitere in der Gewerbeordnung genannte Tätigkeiten können ausgenommen sein.

Wer unsicher ist, ob die eigene Tätigkeit wirklich unter die Gewerbeanmeldung fällt, sollte das vorab mit der Gewerbestelle, einem Startercenter oder dem Finanzamt klären.

Gerade bei modernen Mischformen aus Beratung, Kreativarbeit, Online-Dienstleistungen und Verkauf kann die Abgrenzung im Einzelfall wichtig sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Stadt Schwerte nennt für die Gewerbeanmeldung mehrere mögliche Unterlagen.

Grundsätzlich gehört dazu ein Ausweisdokument, also Personalausweis oder Pass.

Je nach persönlicher und betrieblicher Situation können weitere Nachweise erforderlich sein:

  • gegebenenfalls ein Aufenthaltstitel mit dem Vermerk, dass Erwerbstätigkeit gestattet ist,
  • eine aktuelle Anmeldebestätigung, falls im Ausweisdokument keine Privatanschrift steht,
  • bei bestimmten handwerklichen Tätigkeiten ein Nachweis der Handwerkskammer,
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben die entsprechende Erlaubnis oder Konzession,
  • gegebenenfalls ein aktueller Handelsregisterauszug,
  • gegebenenfalls Unterlagen zum Gesellschafts- oder Gründungsvertrag.

Damit lohnt es sich, vor einem persönlichen Termin zu prüfen, welche Unterlagen für die eigene Unternehmensform tatsächlich erforderlich sind.

Gewerbeanmeldung in Schwerte online über das Wirtschaftsservice-Portal

Auf der städtischen Seite zur Gewerbeanmeldung führt Schwerte direkt zum Wirtschaftsservice-Portal.

Dort kann die Gewerbeanmeldung digital aufgerufen werden.

Städtische Informationsseite: https://www.schwerte.de/politik-verwaltung-mitmachstadt/verwaltung/anliegen-a-z/gewerbeanmeldung-wirtschaftsservice-portal

Damit muss nicht jede Information erst am Schalter geklärt werden.

Ansprechpartnerin für Gewerbeangelegenheiten

Als Ansprechpartnerin nennt die Stadt Sandra Lindemann.

Sandra Lindemann
Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten
Rathaus II, Raum 124
Konrad-Zuse-Straße 10
58239 Schwerte

Telefon: 02304 / 104-347
E-Mail: sandra.lindemann@stadt-schwerte.de

Zusätzlich nennt die Verwaltung für den Bereich Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten die zentrale Telefonnummer 02304 / 104-367.

Öffnungszeiten im Rathaus II

Für den Bereich werden derzeit folgende Zeiten angegeben:

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr

Da sich Zuständigkeiten und Sprechzeiten ändern können, empfiehlt sich bei einem wichtigen Termin trotzdem ein kurzer Blick auf die städtische Seite vor der Fahrt.

Auch Ummeldung und Abmeldung sind betroffen

Der Wechsel ins Rathaus II betrifft nicht nur Neugründungen.

Auch Gewerbeummeldungen, Gewerbeabmeldungen und Gewerberegister-Angelegenheiten werden inzwischen beim Ordnungsamt geführt.

Wer also innerhalb Schwertes den Betriebsstandort verlegt oder ein Gewerbe beendet, sollte ebenfalls nicht mehr automatisch zum Bürgerservice im Rathaus I gehen. Gleiches gilt für Änderungen am Gewerbe: Wer den Gegenstand seines Gewerbes wechselt oder das Angebot um nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen erweitert, muss dies anzeigen.

Fazit: Ein kleiner Verwaltungswechsel mit großer Alltagswirkung

Auf dem Papier ist der Wechsel vom Bürgerservice zum Ordnungsamt nur eine neue Zuständigkeit.

In der Praxis kann genau so etwas aber schnell Zeit kosten, wenn man mit Unterlagen in der Hand vor dem falschen Gebäude steht.

Deshalb gehört diese Information aus unserer Sicht auf eine lokale Serviceseite:

Gewerbeangelegenheiten in Schwerte = seit 1. Oktober 2026 Rathaus II, Konrad-Zuse-Straße 10.

Diese Seite werden wir aktualisieren, wenn sich Ansprechpartner, Öffnungszeiten oder Verfahren ändern.

Stand: 5. Oktober 2026

👉 Du hast im Rathaus I noch etwas anderes zu erledigen oder dort etwas verloren? Alles zum Fundbüro Schwerte findest du hier, weitere Neuigkeiten in der Rubrik Aktuelles in und rund um Schwerte.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Oktober 2026. Zuständigkeiten und Sprechzeiten können sich ändern, prüf sie vor deinem Termin bitte auf schwerte.de.

Quellen

Stadt Schwerte – Gewerbeangelegenheiten wechseln zum Ordnungsamt:
https://www.schwerte.de/politik-verwaltung-mitmachstadt/verwaltung/nachrichten-presseinfos/detailansicht/gewerbeangelegenheiten-wechseln-zum-ordnungsamt

Stadt Schwerte – Gewerbeanmeldung:
https://www.schwerte.de/politik-verwaltung-mitmachstadt/verwaltung/anliegen-a-z/gewerbeanmeldung-wirtschaftsservice-portal

Stadt Schwerte – Sandra Lindemann:
https://www.schwerte.de/politik-verwaltung-mitmachstadt/verwaltung/ansprechpersonen-a-z/Lindemann_10955

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